Bei der Leibrente werden Immobilien gegen eine lebenslange Geldleistung (zum Beispiel monatliche Rente) verkauft. Jahrhundertelang war es üblich, dass Immobilien auf die Kinder übertrugen wurden, die im Gegenzug dafür die Versorgung der Eltern übernahmen.
Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts verlor die Leibrente in Deutschland an Bedeutung. Doch ist anzunehmen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit zusammenhängenden Rentenproblematik die Leibrente wieder zunehmend aufleben wird.
Senioerenheime sind teuer und oft nicht das, was man sich unter einem gesegneten Lebensabend vorstellt. Eine Pflegekraft wird benötigt, jedoch reicht die aktuelle Rente nicht aus, diese zu bezahlen. Die Bewirtschaftung des Hauses und des Grundstücks- ist anstrengend und/oder zu teuer.
Mit unserem Angebot, der „Immobilienrente-Hessen“, wird den Personen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und gerne in ihren eigenen vier Wänden das Alter in Ruhe und sorglos genießen wollen, eine Möglichkeit bieten, dies zu erreichen.
Der Unterschied zum klassischen Immobilienverkauf liegt im Wesentlichen in den Zahlungsmodalitäten. Statt Einmalzahlung erfolgt eine Abzahlung in monatlichen Raten. Man kann sich die Leibrente wie einen Auszahlungsplan vorstellen. Das Geld steckt in der Immobilie und wird verzinst, Rate für Rate, durch den Käufer „ausgezahlt“.
Gleichzeitig kann der Verkäufer vereinbaren, dass er die Immobilie weiterhin, entweder bis zu einem bestimmten Alter oder lebenslang, bewohnt. Zudem gibt es auch die Möglichkeit eine sofortige oder spätere Anzahlung oder der Eintritt in bestehende Hypotheken oder Finanzierungen festzulegen. Die genaue Ermittlung der Leibrente erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und aufgrund von Leibrentenfaktoren des Statistischen Bundesamtes.
Der Vorteil für Käufer und Verkäufer liegt darin, dass beide Parteien völlig frei in der Gestaltung des vertraglichen Verhältnisses sind. Da keine Bank den Kaufpreis finanziert, kommen auch Kaufinteressenten infrage, die sich unter normalen Umständen eine Immobilie (noch) nicht leisten könnten. Für den Verkäufer ist es oft von besonderem Vorteil, dass er oder sie in der Immobilie wohnen bleiben kann und trotzdem schon die Kaufpreisraten bezieht.
Viele Rentner müssen mit einer schmalen Rente auskommen, verfügen aber gleichzeitig über Immobilienvermögen, für das sie jahrzehntelang auf vieles verzichtet haben. Nun ist die Immobilie zwar bezahlt, aber das Geld ist in der Immobilie gebunden. Leib- und Zeitrenten bieten in diesem Fall eine interessante Lösung.
Kerngedanke der Leibrente ist die Möglichkeit, den Wert der Immobilien „rückwärts zu tilgen“. Während man beim Kauf der Immobilie einen Kredit von der Bank erhalten hat, den man dann jahrelang abzahlte, gilt es nun, dieses Vermögen in ähnlichen Raten wieder aufzulösen. Hinzu kommt die Situation, dass das Durchschnittsalter der Erbengeneration derzeit bei Mitte 50 liegt.
In dieser Lebensphase verfügen die meisten Erben längst über eigenes Immobilieneigentum und können mit dem Haus der Eltern nicht mehr viel anfangen. Die ursprüngliche Absicht, die nachfolgende Generation zu versorgen und materiell gut auszustatten, geht an ihrer Lebenswirklichkeit meist vorbei. Stattdessen sind es die zukünftigen Erblasser, die ihr Geld in der selbstgenutzten Immobilie blockiert haben und gleichzeitig von einer schmalen Rente leben müssen.
In diesem Beispiel wird der Kaufpreis abzüglich weiterer Leistungen auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelte durchschnittliche Lebenserwartung verteilt. Die monatliche Zahlung ergibt sich dann aus der Umrechnung des aktuellen Immobilienwerts in eine Rente. Der ursprüngliche Eigentümer übernimmt quasi die Rolle der Bank und erhält vom neuen Eigentümer Zinsen entsprechend dem langfristigen Anlagezinssatz auf den jeweils noch ausstehenden Kaufpreisanteil. Zusätzlich sollte die Leibrente an den Verbraucherpreisindex in Deutschland gekoppelt werden. Weiterhin sollte dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers Rechnung getragen werden, da der Käufer mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags rechtlicher Eigentümer wird.
Die Leibrente und das Wohnrecht werden im Grundbuch eingetragen. Die Leibrente sichert dem Verkäufer wiederkehrende Leistungen (Rente) aus dem Grundstück oder Haus zu. Der Käufer haftet persönlich für die Leibrente, das heißt, nicht nur mit der Immobilie, sondern mit seinem gesamten übrigen Vermögen. Sollte das Grundstück verkauft werden, so muss der neue Käufer an Stelle des vorigen die Rentenzahlungspflicht erfüllen. Ein eventueller Weiterverkauf durch den neuen Eigentümer kann grundsätzlich nicht verhindert werden. Allerdings kann man sich ein Vorkaufsrecht für diesen Fall eintragen lassen.
Außerdem kann die Eintragung einer Grundschuld und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, z. B. bei zweimaliger Nichtzahlung der Rente, vereinbart werden. Ebenso kann für bestimmte Fälle eine Rückübertragung der Immobilie festgelegt werden. Um die Werterhaltung der Immobilie zu gewährleisten, sollten auch über Renovierungen, Sanierungen etc. Vereinbarungen getroffen werden.
Für Verkäufer kann es interessant sein, dass durch die Ansprache einer breiteren Käuferschicht, eine Immobilie, die sonst lange auf einen Käufer wartet oder stark unter Wert verkauft werden müsste, schneller oder angemessener verkauft werden kann. Durch die Zahlung der Leibrente bis zum Tod, kann sich der Verkäufer für den Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens inflationsgeschützt sichern. Gleichzeitig kann er – sofern gewünscht – in seiner Immobilie lebenslang wohnen bleiben.
Die „Immorente Hessen“ ist ein Angebot aus der Zusammenarbeit zwischen der TREUFINA Grundbesitz & Immobilienberatung GmbH und der Hessen Nassauischen Grundbesitz AG mit Sitz in Wiesbaden. Die langjährige Erfahrung und Spezialisierung zu allen Themen rund um die Immobilie, sind Garanten für Kompetenz und Sicherheit. Unser Ziel ist es, für verdiente Ruheständler eine Möglichkeit zu schaffen, dass diese in ihrer Immobilie wohnen bleiben können, für Haus und Hof gesorgt wird und sich nun sorglos mit einer monatlichen Zusatzrente entspannt zurücklehnen können.
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